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auf der Seite der Expertenkommission Deutscher Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM)!

Musterkodex | „Good Governance“ und verantwortungsvolle Organisationsführung bei öffentlicher Verwaltung und öffentlichen Unternehmen sind für Staat und Gesellschaft von besonderer Bedeutung. Hierfür sollte in jeder Gebietskörperschaft mit öffentlichen Unternehmen vor Ort ein Public Corporate Governance Kodex entwickelt und vom zuständigen politischen Gremium verabschiedet und regelmäßig evaluiert werden. Public Corporate Governance Kodizes sollen Grundcharakteristika des Public Corporate Governance Systems kompakt zusammenfassen und verständlich machen sowie regelmäßig auftretende Fragen der Governance, Unklarheiten oder Lücken in Gesetzen gezielt adressieren und damit unterstützende Hinweise geben. Public Corporate Governance Kodizes sind ideal zur Abstimmung von Rollen, Arbeitsstrukturen und „Spielregeln“ sowie zur Ansprache von verschiedenen relevanten Instrumenten und Maßnahmen. In ihnen soll sich das Eigentümerverständnis einer Gebietskörperschaft zur Rolle als Gesellschafter/Eigentümer widerspiegeln. Das Thema Einführung bzw. Evaluation eines Public Corporate Governance Kodex gehört aufgrund der übergreifenden Diskussionen um nachhaltige Daseinsvorsorge und kritische Infrastruktur gerade aktuell mit Synergien zu Alltagsnotwendigkeiten auf die Tagesordnung von politischen Organen. Der Deutsche Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM) umfasst Grundsätze zur verantwortungsvollen Steuerung, Leitung und Aufsicht von und in öffentlichen Unternehmen, die in Praxis und Wissenschaft als einschlägig eingestuft werden, sowie Hinweise auf gesetzliche Vorschriften und Vorgaben. Im Sinne einer Leitlinie bietet der D-PCGM ein umfassendes Unterstützungsangebot bei der Etablierung und Evaluierung von Public Corporate Governance Kodizes in Gebietskörperschaften. Der D-PCGM ist nicht als Ersatz für den Public Corporate Governance Kodex einer Gebietskörperschaft vorgesehen, der jeweils vor Ort entwickelt und vom zuständigen politischen Gremium verabschiedet wird. Bei der gemeinschaftlichen Erarbeitung und Evaluation von Public Corporate Governance Kodizes vor Ort in den jeweiligen Gebietskörperschaften unabhängig von ihrer Größe und ihrer föderalen Ebene soll der D-PCGM gezielt für Vergleiche und als Diskussionsbasis genutzt werden. Ausführliche Erläuterungen zu häufig auftretenden Fragen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.

Expertenkommission | Der D-PCGM ist von einer hochkarätigen Expertenkommission in einem integrativen, partizipativen und transparenten Prozess zur Unterstützung von Gebietskörperschaften und einzelnen Akteurinnen und Akteuren auf allen föderalen Ebenen sowie zur weiteren Stärkung der Public Corporate Governance entwickelt worden. Die Mitglieder der Expertenkommission sollen möglichst alle entsprechenden Akteursgruppen von allen föderalen Ebenen, die mit Public Corporate Governance, Beteiligungssteuerung und Beteiligungsmanagement befasst sind, vertreten.

Konsultationen | Zum Entwicklungs- und Evaluationsprozess des D-PCGM gehören auch Konsultationsverfahren. In diesem Rahmen ist die interessierte Öffentlichkeit eingeladen, schriftliche Stellungnahmen zum D-PCGM zu verfassen. Die Stellungnahmen werden von der Expertenkommission D-PCGM in die weiteren Erörterungen aufgenommen und auf dieser Webseite veröffentlicht. Die Expertenkommission D-PCGM dankt den Verfasserinnen und Verfassern der im Rahmen der Konsultationsverfahren eingegangenen Stellungnahmen.

Public Corporate Governance Kodizes | In Deutschland wurden seit dem Jahr 2005 verschiedene Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) etabliert. Ein Public Corporate Governance Kodex soll eine Zusammenstellung von Grundsätzen zur verantwortungsvollen Steuerung, Leitung und Aufsicht von und in öffentlichen Unternehmen sein, die sich in der Praxis und nach wissenschaftlichen Analysen einschlägig bewährt haben. Vorherrschend wird die Auffassung vertreten, dass ein Public Corporate Governance Kodex bei anforderungsgerechter Ausgestaltung hilfreiche Beiträge leisten kann (weitere Hintergrundinformationen und Stimmen finden Sie hier).

Public Corporate Governance Kodizes spielen in der Public Corporate Governance eine besondere Rolle. Sie sollen Grundcharakteristika des Public Corporate Governance Systems kompakt zusammenfassen und verständlich machen sowie regelmäßig auftretende Fragen der Governance, Unklarheiten oder Lücken in Gesetzen gezielt adressieren und damit unterstützende Hinweise geben. Selbstregulierung mit Public Corporate Governance Kodizes ermöglicht der öffentlichen Hand eine präzise Formulierung von Anforderungen, um die angestrebten Policy- und Verhaltensziele zu erreichen und die Rollen der jeweiligen Akteure/-innen präzise zu definieren.

Zahlreiche Autorinnen und Autoren haben die Defizite und Uneinheitlichkeit von Public Corporate Governance Kodizes in Deutschland kritisiert, wie folgend auf dieser Internetseite und bei Studien veranschaulicht, und Bedarf und Chancen des D-PCGM betont:

AKTUELLES

Weitere Meldungen/News finden Sie hier.

Zitate zum Bedarf eines deutschlandweiten Musterkodex

„Der D-PCGM ist eine sinnvolle Zusammenstellung von Grundsätzen zur verantwortungsvollen Steuerung, Leitung und Aufsicht von öffentlichen Unternehmen und damit eine Hilfestellung für Städte und Gemeinden und ihre Unternehmen, sich Regeln für „Good Governance“ zu geben“

Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., 2020

„Erfolg versprechend wäre die Einberufung einer Kommission in Anlehnung an das Vorgehen beim DCGK im privaten Bereich. Diese sollte mit kompetenten Personen aus der Kommunal- und Staatsebene besetzt sein. Im Sinne eines neutralen Sachverwalters wäre auch der wissenschaftliche Bereich gefragt. Vertreter  des Management öffentlicher Beteiligungen sollten ebenfalls beteiligt werden und eventuell auch Führungspersonen privater Unternehmen … Schließlich sind die Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter mit ihren Erfahrungen und Kompetenzen in einen derartigen Prozess einzubinden.“

Prof. Dr. Dr. h.c. Dietrich Budäus | Dr. Isabell Nehmeyer-Srocke, 2003

„Gute Unternehmensführung muss zu einem Selbstverständnis werden und darf nicht vom Zufall abhängig sein, unabhängig davon, ob der privat-wirtschaftliche Bereich oder der öffentlich-rechtliche Sektor betroffen ist. Eine Vereinheitlichung der Regelungen hilft einerseits den Anwendern, ein gemeinsames Verständnis untereinander und sektorübergreifend zu entwickeln und dient andererseits als vertrauensbildende Maßnahme in der Öffentlichkeit. Zugleich stellen diese Regelungen keine abstrakten Denkansätze dar, sondern machen sich als Verhaltensanleitung in der Praxis verdient und werden dem Aktualitätsanspruch gerecht, sei es zur Förderung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz, der Durchsetzung von Gleichberechtigung oder zur Verbesserung einer integrierten Unternehmenssteuerung, die gerade im Rahmen der COVID19-Pandemie neue Relevanz erfährt.“

Tanja Gönner, Vorstandssprecherin der GIZ, 2021
„Der PCGM ist ein Baukasten für alle. Zum einen bietet der Musterkodex eine Gelegenheit für Kommunen mit einem PCGK, die Inhalte weiterzuentwickeln. Zum anderen liefert er gerade für Kommunen, die bisher keinen PCGK implementiert haben, Impulse für die Governance-Struktur und wertvolle Beiträge zur Ausgestaltung eines eigenen Regelwerks.“
Christian Specht, Erster Bürgermeister der Stadt Mannheim, 2020

„Die in Praxis und Wissenschaft herausgestellten Chancen begründen, weiterhin Wege zur Entwicklung einer hochrangigen PCG-Kommission und einem bundeslandübergreifenden Grundlagenkodex zu suchen.“

Prof. Dr. Ulf Papenfuß, Professor für Public Management und Public Policy, 2013

„Der D-PCGM ist ein neuer Kompass im Gestrüpp von Legitimität und Legalität.“

Prof. Dr. Stefan Müller, Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 2020

„Vielmehr wäre es vorstellbar und sinnvoll, dass eine hochrangig zusammengesetzte Kommission aus Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Rechnungshöfen, IDW und Wissenschaft … einen guten gemeinsamen Schritt voran tut auf dem Wege zu einer verbesserten Public Corporate Governance.“

Dr. Jens Harms, Ehem. Präsident des Berliner Rechnungshofes, 2008

„ADAR begrüßt ausdrücklich, dass mit dem D-PCGM das Thema Corporate Governance in Beteiligungsunternehmen mehr Bedeutung erfährt. Beteiligungsunternehmen haben eine hohe Relevanz und leisten, wie gerade auch die COVID-19-Krise zeigt, einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren unserer Gemeinwesens.“

Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V., 2020

„Die Entwicklung des DCGK kann für das geeignete Verfahren ein Beispiel sein … In der nächsten Stufe sollte unter Einbeziehung aller bisher auf Bundes-, Landes- oder Kommunal-Ebene bestehender Texte ein erster Rahmen-Entwurf erstellt werden, der dann einer Kommission (Regierungskommission unter Einbeziehung aller Sachkundigen, siehe Baums- oder Föderalismuskommission) zur abschließenden Bearbeitung und weiteren Pflege übergeben werden könnte.“

Jens-Hermann Treuner, Ministerialrat als Mitglied des Bundesrechnungshofes, 2005

„Auch wenn kommunale Unternehmen bereits heute ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung genießen und in den meisten kommunalen Unternehmen ein hohes Maß an Transparenz besteht, ist der Musterkodex geeignet, dieses zu verfestigen oder sogar noch auszubauen.“

Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V., 2020

„Bei der Konzeption eines PCGK sollten nicht nur Mitglieder der Rechnungshöfe, Vertreter der öffentlichen Unternehmen bzw. ihrer Verbände, Mitglieder der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex … beteiligt werden. Fachkundige Interessierte sollten ebenso ihre Meinungen und Vorschläge an die Kommission richten können, um so Impulse von Betroffenen zu liefern.“

Dr. Mike Dietrich | Prof. Dr. Jochen Struwe, Dipl.-Wirtschaftsingenieur | Professor für Unternehmensführung, Rechnungswesen und Controlling, 2006

„Jedes öffentliche Unternehmenkann von einem Public Corporate Governance Kodex profitieren – er setzt die Leitplanken für die Zusammenarbeit, die Spielregeln für Unternehmensführung und – aufsicht und mindert direkt und ohne Aufwand die Risiken. Der Musterkodex kann den vielen Städten und Gemeinden ohne Kodex eine Grundlage für die Einführung bieten, für Gebietskörperschaften mit einem Kodex hilft der Musterkodex bei der Überarbeitung.“

Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend, HEAG Holding AG, 2019

„Es bleibt zu hoffen, dass […] sich aus dem ‚Wettbewerb‘ unterschiedlich gestalteter PCGK (Bund vs. Land sowie die landesspezifischen Ausgestaltungen untereinander) sukzessive einheitliche und bessere Regelungen entwickeln. Zuletzt ist es den Bürgern bzw. Steuerzahlern als wesentlichen Stakeholdern mittelfristig nicht zu vermitteln, dass die Grundsätze einer guten Beteiligungsführung nicht nur zwischen Bund und Land, sondern auch zwischen den Ländern unterschiedlich auszulegen sein sollen. Letztlich muss erwartet werden, dass überall dieselben, angemessenen Maßstäbe an die Beteiligungsführung anzulegen sind.“

Dr. Simone Hartmann | Prof. Dr. Christian Zwirner , Regierungsdirektorin und Referentin im Bundesverteidigungsministerium | Geschäftsführer der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Kleeberg & Partner GmbH

„Im öffentlichen Sektor in Deutschland zeichnet sich verstärkt der Trend zu heterogenen Vorschriften ab. Das betrifft nicht nur die Bereiche Rechnungslegung und Prüfung, sondern auch die Corporate Governance. Jede Initiative, die darauf abzielt, unnötige Abweichungen der Vorgaben in den einzelnen Bundesländern abzubauen, ist zu begrüßen.“

Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., 2020